Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Holzke Menü GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz – BbgBGG) und Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://holzke-menue.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Telefon: +49 3575316377
Telefax: +49 35753151 88
E-Mail: [email protected]
https://holzke-menue.de/kontakt/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Contrast Errors
Adjacent links go to the same URL.
Lösung:
Bitte benutzen Sie auf der linken Website-Seite unser Accessibility Tool, um die Webseite nach Ihren Wünschen barrierefrei zu gestalten bzw. zu verändern
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: [email protected]
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.04.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23.04.2025 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de